ET-Chat v3.x.x ist fr die Allgemeinnutzung und freien Download unter der CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE 
"Namensnennung  Nicht-kommerziell 2.0" lizenziert.

Einzusehen in vereinfachter Form unter: http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/de/

Diese Lizenz umfasst alle von <SEDesign /> erstellten Programmteile im ET-Chat v3.x.x und schliet folgende auf-
gefhrte Softwareteile von Dritten aus:

- script.aculo.us scriptaculous.js v1.8.0 (c) 2005-2007 Thomas Fuchs (http://script.aculo.us, http://mir.aculo.us)
- Prototype JavaScript framework, version 1.6.0 (c) 2005-2007 Sam Stephenson (http://www.prototypejs.org/)
- window.js v1.3 (c) 2006 Sebastien Gruhier (http://xilinus.com, http://itseb.com)
- XML Parser Class (php5) version 1.3.0 (c) 2005-2007, Adam A. Flynn (http://www.criticaldevelopment.net/xml/)
- ET-Chat-PlugIn Smilieverwaltung by Gerald Saiger - www.flutsch-media.com (c) 2008
- Sound Manager 2 Copyright (c) 2007, Scott Schiller (schillmania.com) http://www.schillmania.com/projects/soundmanager2/
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Lizenzvertrag

DAS URHEBERRECHTLICH GESCHTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND (WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN 
BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE (CCPL ODER LIZENZVERTRAG) ZUR VERFGUNG GESTELLT. DER 
SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER EINSCHLGIGE GESETZE GESCHTZT.

DURCH DIE AUSBUNG EINES DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLREN SIE SICH MIT 
DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RUMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN RECHTE 
UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLREN.

1. Definitionen

-Unter einer Bearbeitung wird eine bersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die Ihre persnliche 
geistige Schpfung  ist. Eine freie Benutzung des Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen. 
Unter den Lizenzelementen werden die folgenden Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewhlt 
und  in der Bezeichnung  der Lizenz genannt werden: Namensnennung, Nicht-kommerziell, Weitergabe unter gleichen 
Bedingungen. 

-Unter dem Lizenzgeber wird die natrliche oder juristische Person verstanden, die den Schutzgegenstand unter den 
Bedingungen dieser Lizenz anbietet. 

-Unter einem Sammelwerk wird eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhngigen Elementen verstanden, die 
aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persnliche geistige Schpfung ist. Darunter fallen auch 
solche Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer 
Mittel oder auf andere Weise zugnglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang mit dieser 
Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) angesehen. 

-Mit SIE und Ihnen ist die natrliche oder juristische Person gemeint, die die durch diese Lizenz gewhrten 
Nutzungsrechte ausbt und die zuvor die Bedingungen dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, 
oder die die ausdrckliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewhrten Nutzungsrechte 
trotz einer vorherigen Verletzung auszuben. 

-Unter dem  Schutzgegenstandwird  das Werk oder Sammelwerk oder das Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts, 
das Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird, verstanden 

-Unter dem Urheber wird die natrliche Person verstanden, die das Werk geschaffen hat. 

-Unter einem verwandten Schutzrecht wird das Recht an einem anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstand als einem 
Werk verstanden, zum Beispiel einer wissenschaftlichen Ausgabe, einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer 
Datenbank, einem Tontrger, einer Funksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung eines ausbenden Knstlers. 

-Unter dem Werk wird eine persnliche geistige Schpfung verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz 
angeboten wird.

2. Schranken des Urheberrechts. Diese Lizenz lsst smtliche Befugnisse unberhrt, die sich aus den Schranken des 
Urheberrechts,aus dem Erschpfungsgrundsatz oder anderen Beschrnkungen der Ausschlielichkeitsrechte des 
Rechtsinhabers ergeben.

3. Lizenzierung. Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages rumt Ihnen der Lizenzgeber ein lizenzgebhrenfreies, 
rumlich und zeitlich (fr die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschrnktes einfaches 
Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise zu nutzen:

a) den Schutzgegenstand in krperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu vervielfltigen, zu verbreiten und 
auszustellen; 

b) den Schutzgegenstand in unkrperlicher Form ffentlich wiederzugeben, insbesondere vorzutragen, aufzufhren 
und vorzufhren, ffentlich zugnglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tontrger wiederzugeben sowie 
Funksendungen und ffentliche Zugnglichmachungen wiederzugeben; 

c) den Schutzgegenstand auf Bild- oder Tontrger aufzunehmen, Lichtbilder davon herzustellen, weiterzusenden 
und in dem in a. und b. genannten Umfang zu verwerten; 

d) den Schutzgegenstand zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten und die Bearbeitungen zu verffentlichen 
und in dem in a. bis c. genannten Umfang zu verwerten;

Die genannten Nutzungsrechte knnen fr alle bekannten Nutzungsarten ausgebt werden. Die genannten Nutzungsrechte 
beinhalten das Recht, solche Vernderungen an dem Werk vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die 
Nutzungsrechte fr alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung an andere Medien und auf 
andere Dateiformate umfasst.

4. Beschrnkungen. Die Einrumung der Nutzungsrechte gem Ziffer 3 erfolgt ausdrcklich nur unter den folgenden 
Bedingungen:

a) Sie drfen den Schutzgegenstand ausschlielich unter den Bedingungen dieser Lizenz vervielfltigen, verbreiten 
oder ffentlich wiedergeben, und Sie mssen stets eine Kopie oder die vollstndige Internetadresse in Form des 
Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifgen, wenn Sie den Schutzgegenstandvervielfltigen, verbreiten 
oder ffentlich wiedergeben. Sie drfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser 
Lizenz oder die durch sie gewhrten Rechte ndern oder beschrnken. Sie drfen den Schutzgegenstand nicht 
unterlizenzieren. Sie mssen alle Hinweise unverndert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss 
hinweisen. Sie drfen den Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzmanahmen versehen, die den Zugang oder den 
Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch 
stehen. Die genannten Beschrnkungen gelten auch fr den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil eines 
Sammelwerkes bildet; sie verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht 
wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, mssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines 
Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber 
entfernen. Wenn Sie den Schutzgegenstand bearbeiten, mssen Sie - soweit dies praktikabel ist- auf die Aufforderung 
eines Rechtsinhabers hin  von der Bearbeitung jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen. 

b) Sie drfen die in Ziffer 3 gewhrten Nutzungsrechte in keiner Weise verwenden, die hauptschlich auf einen 
geschftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergtung abzielt oder darauf gerichtet ist. 
Erhalten Sie im Zusammenhang mit der Einrumung der Nutzungsrechte ebenfalls einen Schutzgegenstand, ohne dass 
eine vertragliche Verpflichtung hierzu besteht, so wird dies nicht als geschftlicher Vorteil oder vertraglich 
geschuldete geldwerte Vergtung angesehen, wenn keine Zahlung oder geldwerte Vergtung in Verbindung mit dem Austausch 
der Schutzgegenstnde geleistet wird (z.B. File-Sharing). 

c) Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfltigen, verbreiten oder ffentlich 
wiedergeben, mssen Sie alle Urhebervermerke fr den Schutzgegenstand unverndert lassen und die Urheberschaft oder 
Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen 
(oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben 
ist. Dies gilt auch fr den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem vernnftigerweise 
durchfhrbaren Umfang - fr die mit dem Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des 
Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese 
Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem  Schutzgegenstand. Bei einer 
Bearbeitung ist ein Hinweis darauf aufzufhren, in welcher Form der Schutzgegenstand in die Bearbeitung eingegangen ist 
(z.B. Franzsische bersetzung des ... (Werk) durch ... (Urheber) oder Das Drehbuch beruht auf dem Werk 
des ... (Urheber)). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung, 
einer Datenbank oder einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso aufflliger Weise zu 
erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere Rechtsinhaber. 

d) Obwohl die gemss Ziffer 3 gewhrten Nutzungsrechte in umfassender Weise ausgebt werden drfen, findet diese Erlaubnis 
ihre gesetzliche Grenze in den Persnlichkeitsrechten der Urheber und ausbenden Knstler, deren berechtigte geistige 
und persnliche Interessen bzw. deren Ansehen oder Ruf nicht dadurch gefhrdet werden drfen, dass ein Schutzgegenstand 
ber das gesetzlich zulssige Ma hinaus beeintrchtigt wird. 

5. Gewhrleistung. Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart,, bietet der Lizenzgeber 
keine Gewhrleistung fr die erteilten Rechte, auer fr den Fall, dass Mngel arglistig verschwiegen wurden. Fr Mngel 
anderer Art, insbesondere bei der mangelhaften Lieferung von Verkrperungen des Schutzgegenstandes, richtet sich die 
Gewhrleistung nach der Regelung, die die Person, die Ihnen den Schutzgegenstand zur Verfgung stellt, mit Ihnen 
auerhalb dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht getroffen wurde - nach den gesetzlichen 
Vorschriften.

6. Haftung. ber die in Ziffer 5 genannte Gewhrleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur fr Vorsatz und grobe 
Fahrlssigkeit.


7. Vertragsende

a. Dieser Lizenzvertrag und die durch ihn eingerumten Nutzungsrechte enden automatisch bei jeder Verletzung der 
Vertragsbedingungen durch Sie. Fr natrliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung, eine Datenbank 
oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese 
natrlichen oder juristischen Personen erfllen smtliche Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten 
bei einer Vertragsbeendigung fort.
 
b. Unter den oben genannten Bedingungen  erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit (fr die Dauer des Schutzrechts). 
Dennoch behlt sich der Lizenzgeber das Recht vor, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder 
die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem 
Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist oder 
erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.

8. Schlussbestimmungen

a. Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfltigen, verbreiten oder ffentlich wiedergeben, bietet der 
Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz fr den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er 
Ihnen die Lizenz eingerumt hat. 

b. Jedes Mal, wenn Sie eine Bearbeitung vervielfltigen, verbreiten oder ffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber 
dem Erwerber eine Lizenz fr den ursprnglichen Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er 
Ihnen die Lizenz eingerumt hat. 

c. Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der brigen Lizenzbestimmungen 
dadurch nicht berhrt, und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen 
Bestimmung angestrebten Zweck am nchsten kommt. 

d. Nichts soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages verzichtet oder einer 
Vertragsverletzung zugestimmt wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht schriftlich vorliegen 
und von der verzichtenden oder zustimmenden Vertragspartei unterschrieben sind 

e. Dieser Lizenzvertrag stellt die vollstndige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich des 
Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren ergnzenden Vereinbarungen oder mndlichen Abreden im Hinblick auf den 
Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine zustzlichen Abreden gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen 
entstehen knnten. Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine bereinstimmende schriftliche Vereinbarung zwischen dem 
Lizenzgeber und Ihnen abgendert werden. 

f. Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
